Umstellung auf vereinfachten Zuwendungsnachweis

Da eine Spendenbescheinigung, die amtliche Bezeichnung ist „Zuwendungsbestätigung“, per Hand ausgefüllt werden muss, wenn ein Verein seine Finanzen nicht über ein Buchhaltungsprogramm führt (was wir für unnötig erachten), haben wir uns zur Reduzierung des nötigen Aufwandes entschlossen, das vereinfachte Verfahren gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV zu nutzen. Das heißt wir versenden keine Zuwendungsbestätigungen mehr.

Du kannst Deinen Mitgliedsbeitrag aber ganz einfach bei Deiner Steuererklärung geltend machen mit einem eigenen Beleg über Deine geleistete/n Zahlung/en (Kontoauszug, Quittung) und unserer vereinfachten Zuwendungsbestätigung, die Du hier herunterladen kannst.

Sollte Dein Mitgliedsbeitrag bzw. Deine Spende/n 300 € übersteigen, übersenden wir Dir auf Nachfrage an info@foerderverein-bifo.de gern eine Zuwendungsbestätigung per Post.